Die Angeklagte stellte die Frage, die im Amtsgericht beantwortet werden sollte: „Wie konnte das überhaupt passieren?” Sie war ratlos: „Ich konnte das überhaupt nicht verstehen, wie ein Mensch unter meinen Bus geraten konnte.” Ein Zeuge wollte bei der Vorbeifahrt vom Auto aus beobachtet haben, dass der Senior am Straßenrand gestolpert und auf die Straße gefallen war, bevor ihn der Bus überfuhr.
Dem widersprach eine Polizeibeamtin mit dem Auswertungsbericht von Kameraaufzeichnungen. Diese zeigten eine „Kollision mit der hinteren linken Ecke des Busses”, die den 84-Jährigen zu Boden stürzen ließ. Die Zeugin bestätigte, dass die Rückfahrkamera „stark verdreckt” gewesen sei. Den Senior habe man aufgrund seiner hellen Oberbekleidung als hellen Fleck letztlich „nur erahnen” können.
Letztlich blieben einige Punkte, an denen der Angeklagten ein gewisses Verschulden zuzurechnen war: Die Fahrt mit der verdreckten Rückfahrkamera und der Verzicht auf einen Einweiser bei einem schwierigen Fahrmanöver.
Die Prozessbeteiligten verständigten sich aber darüber, dass das Strafverfahren nicht mit einem förmlichen Urteil zu Ende gehen müsse. Für die endgültige Einstellung der Strafverfolgung muss die Angeklagte eine Geldauflage von 1500 Euro an die Verkehrswacht zahlen.